Vertragsbedingungen für Billettkäufe per Internet

1. Kaufabschluss
Buchen Sie Ihre Karten rasch, bequem und vor allem sitzplatzgenau per Kreditkarte über das Internet. Sie finden hier alle Vorstellungen, die im Vorverkauf sind. Wählen Sie dazu in unserem Spielplan die Vorstellung, die Sie gerne besuchen möchten, und klicken Sie den Link «Karten» um zur Bestellung zu gelangen. Lesen Sie hier die Vertragsbedingungen für Billettkäufe per Internet.

Ist eine Vorstellung online nicht buchbar, können Sie selbstverständlich immer auch Karten über unsere Billettkasse beziehen. Details dazu finden Sie in der Spalte rechts.

 
2. Bezahlung
Die Bezahlung ist nur mittels einer der folgenden Kreditkarten möglich: MASTER-CARD/EUROCARD, VISA, AMEXCO, DINERS.

 
3. Buchungsgebühren
Für sämtliche Onlinebuchungen wird eine Buchungsgebühr von CHF 5.- erhoben.

Falls der Kunde die Option „Zustellung (8.- CHF)“ wählt, erhält er die Billette per Post an die vom Kunden bezeichnete Versandadresse zugestellt. Für die Zustellung (inkl. Onlinebuchung CHF 5.-) wird eine Gebühr von CHF 13.- pro Buchung verrechnet.

Ermässigungen und Gutscheine
Ermässigungen, insbesondere für Studenten/Schüler, AHV/IV-Bezüger und Mitglieder des Zürcher Theatervereins, sowie Gutscheine können via Internet nicht geltend gemacht werden.

 
4. Platzangebot
Das Platzangebot für Billettverkäufe via Internet beschränkt sich auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze.

Das Opernhaus behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Kunden andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuzuweisen, wenn durch die vorgenommene Änderung der gebuchte Platz nicht mehr verfügbar ist oder der Genuss der Vorstellung von diesem Platz aus wesentlich beeinträchtigt ist.

 
5. Spielplanänderungen
Das Opernhaus behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine Vorstellung abzusagen oder durch die Aufführung eines andern Werks zu ersetzen, das Datum oder die Uhrzeit einer Vorstellung oder die Besetzung zu ändern. Die definitiven Anfangszeiten sind der Tagespresse zu entnehmen.

Wird eine Vorstellung abgesagt oder durch die Aufführung eines andern Werks ersetzt oder wird das Datum einer Vorstellung geändert oder kann dem Kunden nach einer Sitzplatzreduktion kein anderer Platz zugewiesen werden, hat dieser Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises inklusive Buchungsgebühren. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen 10 Tagen geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt am Tag zu laufen, an welchem die Vorstellung gemäss dem beim Kauf gültigen Spielplan hätte stattfinden sollen.

Bei Änderungen der Besetzung oder der Anfangszeit einer Vorstellung besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.

 
6. Audiovisuelle Aufnahmen durch das Opernhaus
Das Opernhaus nimmt gewisse Vorstellungen auf Tonbildträger auf. Zu diesem Zweck behält es sich vor, aufgrund der Stellungen der Kameras den Bestuhlungsplan zu ändern. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass das Opernhaus solche Aufnahmen verwendet, auch wenn seine Person allenfalls darauf erkennbar ist.

 
7. Bild- und Tonaufnahmen
Den Kunden sind im Opernhaus alle Arten von Bild- und Tonaufnahmen untersagt.

 
8. Gerichtsstand
Dieser Billettkaufvertrag untersteht Schweizer Recht. Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.


Opernhaus Zürich AG, November 2005

 

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