Vertragsbedingungen für Billettkäufe per Internet
1. Kaufabschluss
Buchen Sie Ihre Karten rasch, bequem und vor allem sitzplatzgenau
per Kreditkarte über das Internet. Sie finden hier alle
Vorstellungen, die im Vorverkauf sind.
Wählen Sie dazu in unserem
Spielplan die Vorstellung, die Sie gerne besuchen möchten, und klicken Sie den Link «Karten» um zur Bestellung zu
gelangen. Lesen Sie hier die
Vertragsbedingungen für Billettkäufe per Internet.
Ist eine Vorstellung online nicht buchbar, können Sie
selbstverständlich immer auch Karten über unsere Billettkasse
beziehen. Details dazu finden Sie in der Spalte rechts.
2. Bezahlung
Die Bezahlung ist nur mittels einer der folgenden Kreditkarten möglich: MASTER-CARD/EUROCARD, VISA, AMEXCO, DINERS.
3. Buchungsgebühren
Für sämtliche Onlinebuchungen wird eine Buchungsgebühr von CHF 5.- erhoben.
Falls der Kunde die Option „Zustellung (8.- CHF)“ wählt, erhält er die Billette per Post an die vom Kunden bezeichnete Versandadresse zugestellt. Für die Zustellung (inkl. Onlinebuchung CHF 5.-) wird eine Gebühr von CHF 13.- pro Buchung verrechnet.
Ermässigungen und Gutscheine
Ermässigungen, insbesondere für Studenten/Schüler, AHV/IV-Bezüger und Mitglieder des Zürcher Theatervereins, sowie Gutscheine können via Internet nicht geltend gemacht werden.
4. Platzangebot
Das Platzangebot für Billettverkäufe via Internet beschränkt sich auf
die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze.
Das Opernhaus behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern
und dem Kunden andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuzuweisen,
wenn durch die vorgenommene Änderung der gebuchte Platz nicht mehr
verfügbar ist oder der Genuss der Vorstellung von diesem Platz aus
wesentlich beeinträchtigt ist.
5. Spielplanänderungen
Das Opernhaus behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine
Vorstellung abzusagen oder durch die Aufführung eines andern Werks zu
ersetzen, das Datum oder die Uhrzeit einer Vorstellung oder die
Besetzung zu ändern. Die definitiven Anfangszeiten sind der Tagespresse
zu entnehmen.
Wird eine Vorstellung abgesagt oder durch die Aufführung eines andern
Werks ersetzt oder wird das Datum einer Vorstellung geändert oder kann
dem Kunden nach einer Sitzplatzreduktion kein anderer Platz zugewiesen
werden, hat dieser Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises
inklusive Buchungsgebühren. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht
binnen 10 Tagen geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt am Tag zu
laufen, an welchem die Vorstellung gemäss dem beim Kauf gültigen
Spielplan hätte stattfinden sollen.
Bei Änderungen der Besetzung oder der Anfangszeit einer Vorstellung
besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.
6. Audiovisuelle Aufnahmen durch das Opernhaus
Das Opernhaus nimmt gewisse Vorstellungen auf Tonbildträger auf. Zu
diesem Zweck behält es sich vor, aufgrund der Stellungen der Kameras
den Bestuhlungsplan zu ändern. Der Kunde erklärt sich einverstanden,
dass das Opernhaus solche Aufnahmen verwendet, auch wenn seine Person
allenfalls darauf erkennbar ist.
7. Bild- und Tonaufnahmen
Den Kunden sind im Opernhaus alle Arten von Bild- und Tonaufnahmen untersagt.
8. Gerichtsstand
Dieser Billettkaufvertrag untersteht Schweizer Recht. Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.
Opernhaus Zürich AG, November 2005